Im Kanton Bern haben Sie Anspruch auf einen Platz in einem öffentlichen Alters- und Pflegeheim, auch wenn Sie nicht die ganzen Heimkosten selber bezahlen können. Mit Hilfe der Ergänzungsleistungen sind die Heimkosten finanzierbar.
Auf Ergänzungsleistungen besteht ein rechtlicher Anspruch. Es ist keine Fürsorge oder Sozialhilfe. Zusammen mit der AHV und IV gehören die Ergänzungsleistungen zum sozialen Fundament unseres Staates. Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen dort, wo Renten und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.
Antragsformulare erhalten Sie bei den Alters- und Pflegeheimen oder bei der Ausgleichskasse Ihrer Gemeinde.
Wenn Sie mehr über die Ergänzungsleistungen erfahren möchten, lesen Sie die Merkblätter oder wenden Sie sich an Ihre Pro Senectute Regional- und Beratungsstelle (Beratungen der Pro Senectute sind kostenlos) oder an die Ausgleichskasse Ihrer Gemeinde.
Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sind von der Gebührenpflicht für Radio und TV befreit. Der Antrag auf Gebührenbefreiung kann der Billag AG gestellt werden. Das entsprechende Formular finden Sie hier.